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Bei einer Podiumsdiskussion am 2. Oktober in München hatte die Landtagspräsidentin Ilse Aigner wertende Äußerungen über die AfD getätigt, die sich dann auf der Webseite des Bayerischen Landtags wiedergefunden haben. In diesem Zusammenhang sprach Aigner von „durchgängigen Provokationen und Abgrenzungen zu den Altparteien“, aber auch die Unstimmigkeiten in der AfD-Landtagsfraktion wurden wertend erwähnt.


Nach einer schriftlichen Aufforderung hat nun die Landtagspräsidentin eine von ihr getätigte Aussage berichtigt, wonach nun die Behauptung über die Unstimmigkeit innerhalb der AfD-Fraktion der Presse entstamme.

Wir sehen hier zum wiederholten Male die Landtagspräsidentin in einer wertenden Haltung gegenüber der AfD. Die Neutralitätspflicht, der Frau Aigner verpflichtet ist, wird hier mehr als deutlich verletzt.

Auch wenn ein Eintrag auf der Webseite berichtigt wurde, so bleibt doch der Grundton der Aussagen, die Frau Aigner getätigt hat, erhalten. Wenn man über das Verhalten von Abgeordneten als Provokation spricht, dann kann man das nicht anders nennen als eine Wertung. Diese obliegt einer Landtagspräsidentin aber nicht. Aus diesem Grund werden wir als AfD-Fraktion weitere juristische Schritte prüfen, um der Verweigerung der Neutralitätspflicht Einhalt zu gebieten.



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  • tm

Ich wünsche Euch einen guten Start in die neue Woche!

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Als AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, umfassend Stellung zu beziehen, welche Verbindungen sie zu der Unternehmerfamilie Kuffler sowie zu deren Firmen unterhält. In unserem Berichtsantrag fragen meine Kollegen Katrin Ebner-Steiner, Richard Graupner und ich danach, ob die Regierung Einfluss auf das straf- bzw. ordnungsrechtliche Verfahren gegen den Firmenchef Roland Kuffler im Zusammenhang mit der sogenannten Kuffler-Affäre genommen hat. Bei dieser Bestechungsaffäre ging es um lukrative Catering-Aufträge der Stadt Wiesbaden an die Kuffler-Unternehmensgruppe, nachdem Roland Kuffler den früheren Wiesbadener Oberbürgermeister Sven Gerich (SPD) zu Ferienaufenthalten in seinen Villen in St. Tropez und Kitzbühel beherbergt hatte. Gerich wurde wegen Vorteilsannahme in zwölf Fällen zu einer Geldstrafe verurteilt.


Andererseits wurde das Ermittlungsverfahren gegen Roland Kuffler wegen angeblich dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Zudem verzichtete die Staatsanwaltschaft darauf, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Kuffler-Gruppe und die beiden Geschäftsführer Sebastian und Stephan Kuffler einzuleiten. Letztlich wurde also kein Mitglied der Familie strafrechtlich belangt.


Wenn nach einer politischen Bestechungsaffäre der mutmaßliche Haupttäter völlig straffrei ausgeht, stellt sich die Frage nach einer Einflussnahme. Die Kuffler-Gruppe zählt zu den größten Gastronomie-Unternehmen in Deutschland. In München betreibt sie neben dem Weinzelt auf der Wiesn das Spatenhaus an der Oper, das Seehaus im Englischen Garten, den Haxnbauer beim Platzl und das Mangostin in Thalkirchen. Insbesondere auf dem Oktoberfest lassen sich Spitzenpolitiker gerne von Kuffler bewirten. Laut einem Bericht der FAZ sollen während des Oktoberfestes in verschiedenen Jahren über 50 Personen kostenlos im Hotel Palace des Unternehmens in München übernachtet haben. Angeblich hat die Staatsanwaltschaft von einer solchen Gästeliste aber keinerlei Kenntnis; ebenso wenig die Staatsregierung, wie sie in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage mitteilte.


Das politische Establishment Bayerns ist seit langem eng mit der Familie Kuffler verbunden. Vor diesem Hintergrund ist, angesichts der überraschenden Verfahrenseinstellung gegen sämtliche Familienmitglieder, eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit notwendig. Die Staatsregierung ist dringend aufgefordert, den Verdacht einer Einflussnahme auf die Ermittlungen auszuräumen! Es steht nicht nur ihre Integrität und Transparenz, sondern auch die Glaubwürdigkeit des Bayerischen Landtags auf dem Spiel.

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