Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart-Bad Cannstatt die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von den Sprechern der Vertriebenenverbände unterzeichnet. Sie gilt als „Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen“.
Als Parlamentarischer Geschäftsführer und vertriebenenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will ich die Charta auch heute dementsprechend würdigen.
Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und der Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen aus ihren angestammten Siedlungsgebieten war die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ein beeindruckendes und zukunftsweisendes Dokument deutschen Versöhnungswillens. Viele tausende unserer Landsleute befanden sich damals noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Die Heimatvertriebenen verzichteten ‚im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen‘ auf Rache und Vergeltung und riefen zur ‚Schaffung eines geeinten Europas‘ auf, als unser Kontinent noch durch den Eisernen Vorhang geteilt war. Zu Recht wurde dieser bahnbrechende Beitrag zur Verständigung der Völker seitdem immer wieder hervorgehoben.
Wenn wir jetzt neuerlich der Verabschiedung der Vertriebenencharta vor 70 Jahren gedenken, sollten wir allerdings nicht übersehen, dass sie auch von einem Recht der Menschen auf Heimat spricht. Dieses solle ‚als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht‘ werden. Angesichts des in manchen Vertreibungsländern bis heute fortgeltenden Unrechts gegenüber den Heimatvertriebenen – vor allem in Gestalt der Beneš-Dekrete – ist diese Forderung noch immer nicht vollständig eingelöst. Zudem bedrohen Flucht und Migration gegenwärtig mehr denn je das Recht sowohl der Geflüchteten als auch der Menschen in den Aufnahmeländern auf Heimat.
Und schließlich betont die Charta auch die Zugehörigkeit der Vertriebenen zum ‚deutschen Volkstum‘ sowie zum ‚christlich-abendländischen Kulturkreis‘. Diese Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Integration in die neue westdeutsche Heimat sollten ebenfalls nicht vergessen werden.
Die AfD spricht sich dafür aus, das Schicksal und die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen vor diesem historischen Kontext zu würdigen und das Recht aller Menschen auf ihre Heimat zu verteidigen.
Sehr geehrter Herr Maier,
mit dem allerletzten Halbsatz bekommen Sie gerade noch die Kurve auf einen Kurs, auf den es heute ankommt: Die Heimatvertriebenen haben damals zwar auf Rache und Vergeltung verzichtet, nicht aber auf die Anwendung des geltenden Rechts.
Dieses fordert - ohne jeden Zweifel - die Wiedergutmachung des an den Vertriebenen begangenen Völkermordes bzw. Verbrechens gegen die Menschlichkeit.
Da hat sich die AfD bisher nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Ein (nicht beantwiortetes) Schreiben zu dem Thema schicke ich Ihnen mit separater E-Mail.
Freundliche Grüße
Karin Zimmermnn
Am Hang 10
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