Eine Böller-Attacke auf eine Gaststätte in Marktoberdorf am Abend des 19. Februars 2020 war politisch motiviert. Dies ergibt die Antwort der Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage, die nun vorliegt. Der Kreisverband der AfD Ostallgäu/Kaufbeuren versammelte sich in der Gaststätte, als ein Mann diese mit einem Böller bewarf. Der Täter wurde in der Nähe des Tatortes von der Polizei aufgriffen. Er trug eine Sturmhaube, eine Spraydose und weitere Böller bei sich.
In einer Polizeimeldung über den Vorfall kurze Zeit nach Attacke wurde ein Zusammenhang zur AfD-Versammlung allerdings nicht erwähnt. Es tauchte in der Meldung weder "AfD" auf, noch wies der Bericht darauf hin, dass es sich um eine politisch motivierte Tat handelte.
Des Weiteren ergab meine Anfrage, dass Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet wurden. Beide strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seien wegen fehlender Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld ohne Restverdacht eingestellt worden. Betreffend den Tatvorwurf des Hausfriedensbruchs sei der zwingend erforderliche Strafantrag nicht gestellt worden. Betreffend die Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz sei ein Verfahrensausgang noch nicht bekannt.
Zu einer Zuordnung der Tat als politisch motivierte Kriminalität links konnte sich die Exekutive auch nicht durchringen. Die Regierung spricht lediglich von einer „deutlich wahrnehmbaren geistigen Verwirrtheit“ des Tatverdächtigen.
Dazu sind folgende Dinge festzustellen:
1. Obwohl die Tat politisch motiviert war, wurde dies in der Polizei-Meldung verschwiegen. Die Meldung las sich als vielmehr so, als ob rein zufällig - ohne jede Motivation - ein verwirrter Mann einen Böller auf ein Grundstück warf. In der Polizei-Meldung hätte der Zusammenhang zur AfD-Veranstaltung und die politische Motivation der Tat erwähnt werden müssen!
2. Dass die Ermittlungen eingestellt wurden, überrascht. Vor allem mit Hinweis auf einen fehlenden Strafantrag. Ermittlungen können auch dann aufgenommen werden, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Auf einen Strafantrag kommt es dabei nicht an. Offensichtlich besteht aber nach Ansicht der Regierung kein Interesse daran, Straftaten aufzuklären, wenn sie gegen die AfD gerichtet sind. Eine Schande für den Rechtsstaat!
3. Es ist schon komisch. Werden Straftaten begangen, die nicht in das Narrativ der herrschenden politischen Meinung passen, sind die Täter gerne „Einzeltäter“ oder „verwirrt“. Werden Straftaten begangen, die der AfD in die Schuhe geschoben werden sollen, steht von vorn herein fest, dass der Täter rechtsradikal motiviert handelte. Willkommen im Linksstaat!
Nach Angaben des AfD-Kreisverbandes stellt im Übrigen der Wirt inzwischen sein Lokal der AfD nicht mehr zur Verfügung. Hinter vorgehaltener Hand gaben er und seine Mitarbeiter an, Angst zu haben.
Ich fordere vor diesem Hintergrund ein klares Bekenntnis aller politischer und gesellschaftlicher Gruppen vor Ort zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit – auch für die AfD!
Dies fordere ich explizit von Marktoberdorfs Bürgermeister Wolfgang Hell! Setzen Sie ein Zeichen und solidarisieren Sie sich mit der betroffenen Gaststätte!
Comments