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Lückenpresse! – Absicht oder Nachlässigkeit?

„Am Montag hatte der Landtag mitgeteilt, dass nach Rücksprache von Aigner mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen und dem Virologen Oliver T. Keppler ab dem 15. Juni eine Maskenpflicht im Maximilianeum bestehe. An der Besprechung hätten die Vertreter aller Fraktionen teilgenommen, bekräftigte der Sprecher.“


Schreibt der „Kurier“, siehe hier: https://www.kurier.de/inhalt.bayern-afd-fraktion-will-maskenpflicht-im-landtag-nicht-befolgen.d5042f28-7b98-464b-93c1-f1eb2d844710.html?fbclid=IwAR2BR7iPvTBWgs-CneAuV1zxihVV_DBKhtmWrVretrh3NHzrNC3nult4wJA


Mit dieser und weiteren Formulierungen in anderen Pressorganen soll der Eindruck erweckt werden, die AfD-Fraktion hätte einer Maskenpflicht bei der Besprechung am 04. Juni zugestimmt.


Ich stelle hiermit klar: Ich habe bei dieser Besprechung im Namen der AfD-Fraktion der Maskenpflicht im Maximilianeum klar und unmissverständlich widersprochen. Gleichzeitig habe ich die anwesenden Virologen um eine Einschätzung zur Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit sog. Masken gebeten. Diese Verkürzung des Sachverhalts ist eine unzulässige Verzerrung der Tatsachen. Zu keinem Zeitpunkt konnte der Eindruck entstehen, dass die AfD-Fraktion eine Maskenpflicht mitträgt. Eine Selbstverpflichtung ist weder durch Beschluss noch unter den Gesichtspunkten des Rechtsscheins entstanden.

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