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Bad Wörishofen. Memmingerberg. München. Die Söder-Regierung schiebt ausländische Straftäter nicht ab, auch wenn diese ein deutschfeindliches Delikt begangen haben. Dies geht aus den Antworten der Staatsregierung auf mehrere Anfragen des bayerischen Landtagsabgeordneten Christoph Maier (AfD) hervor. Konkret wollte Maier wissen, ob ein zum Tatzeitpunkt 42-jähriger Türke, der im vergangenen Jahr in Bad Wörishofen sein Opfer aus einer laut Staatsregierung deutschfeindlichen Motivation heraus schlug, abgeschoben wurde.

Die Staatsregierung beantwortete die Frage mit einem Einzeiler: „Der türkische Staatsangehörige hat seinen Aufenthalt in Deutschland nicht beendet.“ Das gleiche gilt für einen zum Tatzeitpunkt angeblich 19-jährigen Gambier, der einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes sowie die Hausleitung eines Asylbewerberheims in Memmingerberg deutschfeindlich beleidigte. Auch er lebt weiterhin unbehelligt in Deutschland. Auf Maiers Frage, ob die Staatsregierung es grundsätzlich für geboten hält, ausländische Täter, die nachweislich eine politisch motivierte deutschfeindliche Straftat begangen haben, des Landes zu verweisen, antwortete die Regierung aus CSU und Freien Wählern ausweichend. Ein klares „Ja“ wurde vermieden und stattdessen leere Floskeln wie „Weltoffenheit“ und „Toleranz“ verwendet. Die rechtliche Rahmenbedingung hält die Staatsregierung in diesem Zusammenhang für ausreichend. Die Zahl der von der Regierung gezählten deutschfeindlichen Straftaten ist im Jahr 2020 auf 22 Taten in Bayern gestiegen. 2019 waren es noch 20 bekanntgewordene Delikte. Seit dem Jahr 2019 werden deutschfeindliche Delikte in der Statistik eigens aufgeführt. Christoph Maier, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, stellt dazu fest: „Wer eine inländerfeindliche Straftat begeht, muss rausfliegen! Wer selbst diesen einfachen Grundsatz in Regierungsverantwortung missachtet, begeht Volksverrat! Ich fordere sichere Grenzen für eine sichere Zukunft und eine inländerfreundliche bayerische Heimat!“

 
 
 
  • tm
  • 15. Juni 2021
  • 1 Min. Lesezeit

AfD warnt vor weiterer Zensur: „Das Internet muss ein Raum freier Kommunikation bleiben“ (Maier)


Das Bundesamt für Justiz hat zwei Bußgeldverfahren gegen den Messenger-Dienst Telegram eingeleitet. Zur Begründung erklärte das Bundesjustizministerium, der das Bundesamt untersteht, dass die Möglichkeiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte zu wenig erkennbar wären. Außerdem sei nicht ersichtlich, an welche Adresse sich Gerichte wenden können, wenn jemand juristisch gegen das Unternehmen vorgeht.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, kommentiert dies wie folgt:

„Die AfD sieht mit Sorge, dass die Bundesregierung versucht, den freien Austausch der Meinungen im Internet immer weiter einzuschränken. ‚Eine Zensur findet nicht statt‘, heißt es in Art. 5, Abs. 1 GG, und dieses Prinzip gilt auch im Internet. Selbstverständlich muss gegen die Verbreitung strafbarer Inhalte oder die Vorbereitung etwa von Terrorakten im Internet vorgegangen werden können, aber dieses Argument wird vom Justizministerium offenbar nur vorgeschoben. Ein kurzer Blick auf die ‚Hilfe‘-Übersicht bei Telegram zeigt, dass man sich über Inhalte, die man für illegal hält, unter einer E-Mail-Adresse an das Unternehmen wenden kann. Auch bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen findet man eine Kontaktmöglichkeit. Und die Behauptung, eine Anschrift, an die sich Gerichte wenden können, wäre nicht auffindbar, widerlegt die Bundesregierung schon selbst, indem sie Telegram ihre Schreiben in Dubai hat zukommen lassen.

Ich fordere die Bundesregierung sowie die Bayerische Staatsregierung auf, die Meinungsfreiheit zu respektieren und zu schützen! Das Internet muss ein Raum freier Kommunikation bleiben.“

 
 
 

Maier kritisiert Aushöhlung der Demokratie durch selbstherrliche Ignoranz der Staatsregierung


Am 8. Oktober 2020 beschloss der Bayerische Landtag die Gründung eines mit Experten aus den Bereichen Medizin, Virologie, Recht, Philosophie, Kirche und Soziologie besetzten „Runden Tisches“ zur Corona-Krise. Dieser sollte das Parlament informieren und „engmaschig mit ihm zusammenarbeiten“. Wie aus einer Anfrage zum Plenum vom 5. Mai sowie aus einer Schriftlichen Anfrage vom 6. Mai 2021 des Parlamentarischen Geschäftsführers der AfD-Fraktion, Christoph Maier, hervorging, hat dieser Runde Tisch bislang nur zweimal digital getagt. Der Landtag wurde in die Beratungen nicht eingebunden, geschweige denn über das Ergebnis unterrichtet.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, äußert sich dazu wie folgt:

„Es ist höchste Zeit, dass die Staatsregierung die Erkenntnisse von Experten bei ihrer Corona-Politik beachtet. Dann wäre es zu dem unsinnigen Lockdown gar nicht gekommen. Leider entpuppte sich der vom Landtag beschlossene ‚Runde Tisch‘ aber wieder einmal nur als Alibi-Veranstaltung, die den Bürgern vorgaukeln soll, die Corona-Maßnahmen der Regierung wären wissenschaftlich fundiert und parlamentarisch legitimiert. Angeblich flössen die ‚gewonnenen Erkenntnisse‘ in ‚die Bewertung der aktuellen Lage und die Entscheidungen über weitere strategische Maßnahmen‘ ein. Von einer ‚regelmäßigen Zusammenarbeit‘ kann jedoch bei lediglich zwei Sitzungen in einem guten halben Jahr nicht die Rede sein. Ebenso wenig wurde der Landtag eingebunden, wie man vollmundig ankündigte, denn die Tagungen fanden nur ‚intern im Gremium‘, also hinter verschlossenen Türen, statt. Offenkundig sind die Beschlüsse des Landtags für die Staatsregierung und die Altparteien völlig bedeutungslos. Söder macht sowieso, was er will, und schert sich nicht um demokratische Verfahren. Die parlamentarische Demokratie wird durch sein selbstherrliches Notstandsregime immer weiter ausgehöhlt. Ich fordere die Staatsregierung auf, Vertreter aller Fraktionen an den Sitzungen des ‚Runden Tisches‘ teilhaben zu lassen und den Landtag endlich angemessen an der Corona-Politik zu beteiligen."

 
 
 
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