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Am Samstag war ich wie viele andere AfD-Freunde aus Bayern in Berlin. Ich habe eine friedliche Versammlung von mündigen Bürgern erlebt, die sich für Grundrechte einsetzen! Großartig!


Warum Bayerns Innenminister Herrmann Polizisten abstrafen will, die hier teilgenommen haben, erschließt sich mir nicht. Das stinkt nach Rechtsbruch! Ich werde diesbezüglich eine Schriftliche Anfrage im Rahmen meines Abgeordnetenrechts stellen!

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692 Migranten aus Asien und Afrika ließ die Bundesregierung im Jahre 2019 nach Deutschland einfliegen und anschließend nach Bayern bringen! Dies geht aus der Antwort der Bayerischen Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage hervor.


333 dieser Personen wurden dabei im Rahmen des Resettlement-Programms der UNO nach Bayern geholt, 359 Personen kamen aufgrund des EU-Türkei-Abkommens. Heuer waren es bereits 180 Personen.

Seit 2011 holt Deutschland im Zuge eines Umsiedlungsprogramms der UNO („Resettlement“) Kontingente an Migranten in Afrika ab und fliegt diese nach Deutschland. Darüber hinaus werden seit 2016 „Flüchtlinge“, die sich in der Türkei befinden, direkt nach Deutschland geflogen. Nach Bayern wurden auf diese Weise bisher insgesamt 2.286 Personen umgesiedelt.

Seit März sind die Flugtaxis aufgrund der „Corona-Pandemie“ vorerst ausgesetzt.

Von den genannten Personen sind diejenigen Migranten zu unterscheiden, die Deutschland darüber hinaus aktiv aus Griechenland und Italien abholt.

Das Bayerische Volk wird sukzessive durch eine Politik der Völkerumsiedlung ersetzt. Es werden nicht nur die Grenzen unseres Landes offengehalten, seit Jahren fliegt Deutschland auch noch hunderte Personen aktiv aus Afrika und Asien ein und bringt diese u. a. nach Bayern. Damit muss Schluss sein! Ich fordere, das zerstörerische Umsiedlungsprogramm der Multi-Kulti-Lobbyisten dauerhaft zu beenden! Deutschland ist kein Siedlungsgebiet für die ganze Welt, sondern das Land der Deutschen!

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Aktualisiert: 30. Juli 2020

Ich sage: Keine weiteren Messermorde zulassen! Gefährder sofort abschieben!



Kaufbeuren. Ein angeblich zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Syrer stalkte seine Ex-Freundin über E-Mails und soziale Netzwerke, bedrohte sie gar. Deshalb wurde ihm nach dem Gewaltschutzgesetz untersagt, weiter Kontakt mit dem Mädchen aufzunehmen. Der Mann ignorierte die behördliche Auflage, belästigte weiterhin sein Opfer und täuschte gar einen Einbruch in seiner Wohnung vor. Dies sollte die Eltern des Mädchens dazu bewegen, ihn bei sich aufzunehmen. Daraufhin wurde er im Mai 2020 wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Vortäuschen einer Straftat zu 80 Sozialstunden verurteilt.

Wie nun die Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage mitteilt, handelt es sich bei dem Straftäter um einen Asylbewerber.

Auf meine Frage,

Wurde der syrische Straftäter abgeschoben, nachdem er nun rechtskräftig verurteilt wurde und gegen eine Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen hat?

gab die Regierung lediglich an:

Nach Mitteilung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ist eine Abschiebung nicht möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Im Übrigen besteht ein Abschiebungsstopp nach Syrien.

Das deutsche Asylsystem ist eine Farce! Der überwiegende Teil Syriens ist längst befriedet. Scheinasylanten und kriminelle Ausländer aus Syrien können und müssen selbstverständlich dorthin abgeschoben werden!

Laut Regierung habe die Polizei zum Schutz des Opfers eine sog. Gefährderansprache gehalten. Nach dem Messermord eines Afghanen an seiner Ex-Frau vor wenigen Wochen in Obergünzburg sollten allerdings auch beim letzten Verantwortungsträger die Alarmglocken läuten! Der sicherste Schutz vor Gefährdern ist die sofortige Abschiebung!

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