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  • 28. Juli 2020
  • 1 Min. Lesezeit

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Heute Pressemitteilung zum Thema "Black Lives Matter" versandt. Auf meine Anfrage bestätigte die Regierung, dass verschiedene Antifa-Gruppen an den BLM-Protesten teilnahmen und für diese mobilisierten.


In den Mainstream-Medien war bisher von Linksextremismus im Zusammenhang mit BLM kaum bis gar nichts zu lesen! Jetzt haben es die Herrschaften von der Allgäuer Zeitung bis zum Bayerischer Rundfunk schwarz auf weiß!


Ob etwas davon abgedruckt werden wird, wage ich zu bezweifeln. Einen Versuch ist es wert!


 
 
 

Aktualisiert: 17. Aug. 2020



Ich konfrontiere CSU-Minister Florian Herrmann zu Corona-Maßnahmen und Fragen der parlamentarischen Kultur.


Die Söder-Regierung hat es zur schlechten Praxis werden lassen, Grundrechtseinschränkungen während der "Corona-Krise" über die Presse zu verkünden, statt die Sache im Parlament auf den Tisch zu legen!

Der Bayerische Landtag ist vom Bayerischen Volke gewählt. Mit der AfD ist dort eine echte Oppositionskraft vertreten! Hier gehört die Debatte hin!

 
 
 

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Am 5. August 1950 wurde in Stuttgart-Bad Cannstatt die Charta der deutschen Heimatvertriebenen von den Sprechern der Vertriebenenverbände unterzeichnet. Sie gilt als „Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen“.


Als Parlamentarischer Geschäftsführer und vertriebenenpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag will ich die Charta auch heute dementsprechend würdigen.

Nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und der Vertreibung von zwölf Millionen Deutschen aus ihren angestammten Siedlungsgebieten war die Charta der deutschen Heimatvertriebenen ein beeindruckendes und zukunftsweisendes Dokument deutschen Versöhnungswillens. Viele tausende unserer Landsleute befanden sich damals noch in sowjetischer Kriegsgefangenschaft. Die Heimatvertriebenen verzichteten ‚im Bewusstsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen‘ auf Rache und Vergeltung und riefen zur ‚Schaffung eines geeinten Europas‘ auf, als unser Kontinent noch durch den Eisernen Vorhang geteilt war. Zu Recht wurde dieser bahnbrechende Beitrag zur Verständigung der Völker seitdem immer wieder hervorgehoben.

Wenn wir jetzt neuerlich der Verabschiedung der Vertriebenencharta vor 70 Jahren gedenken, sollten wir allerdings nicht übersehen, dass sie auch von einem Recht der Menschen auf Heimat spricht. Dieses solle ‚als eines der von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht‘ werden. Angesichts des in manchen Vertreibungsländern bis heute fortgeltenden Unrechts gegenüber den Heimatvertriebenen – vor allem in Gestalt der Beneš-Dekrete – ist diese Forderung noch immer nicht vollständig eingelöst. Zudem bedrohen Flucht und Migration gegenwärtig mehr denn je das Recht sowohl der Geflüchteten als auch der Menschen in den Aufnahmeländern auf Heimat.

Und schließlich betont die Charta auch die Zugehörigkeit der Vertriebenen zum ‚deutschen Volkstum‘ sowie zum ‚christlich-abendländischen Kulturkreis‘. Diese Voraussetzungen ihrer erfolgreichen Integration in die neue westdeutsche Heimat sollten ebenfalls nicht vergessen werden.

Die AfD spricht sich dafür aus, das Schicksal und die Leistungen der deutschen Heimatvertriebenen vor diesem historischen Kontext zu würdigen und das Recht aller Menschen auf ihre Heimat zu verteidigen.

 
 
 
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