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In einem Brief haben wir alle Fraktionen im Bayerischen Landtag aufgefordert, sich an einem Untersuchungsausschuss „Corona“ zu beteiligen. Mittlerweile liegen uns die Antworten vor: Kein Interesse!


Die Wirtschaft wird vernichtet, die Bürger werden mit einer zweifelhaften Maskenpflicht gegängelt und die Grundrechte sind weitgehend außer Kraft gesetzt.

Das alles scheint kein Grund für die Altparteien zu sein, sich an einem Untersuchungsausschuss zu beteiligen!


Ein Untersuchungsausschuss eröffnet die Chance, systematisch und im Detail zu erfahren: Wo hat die Regierung versagt? Welche Fehler und Pannen sind ihr unterlaufen? Welche Maßnahmen waren und sind überzogen, unverhältnismäßig und vor allem rechtswidrig?


An einer Aufklärung hat anscheinend nur die AfD ein Interesse. Vielsagend über die Altparteien!


Für das Zustandekommen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedarf es eines Fünftels der Landtagsabgeordneten. Durch die Verweigerung der übrigen Fraktionen im Landtag kann die Initiative der AfD-Fraktion vorerst nicht umgesetzt werden.


Wir versprechen: Wir bleiben dran und schauen den Herrschenden auch ohne Ausschuss auf die Finger!


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Am 19. Mai veröffentlichte das Magazin „Freilich“ ein Interview mit mir zur Wahl des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Auch wenn die formelle Ernennung durch den Bundespräsidenten noch aussteht, zeigt der Vorgang, wie manipulationsanfällig die bislang gängige Praxis der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts ist.


 
 
 

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Schon die höchst fragwürdige Ernennung des Bundestagsabgeordneten Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts zeigte, dass die Altparteien ihre Macht mit allen Mitteln sichern wollen. Wie sonst erklärt sich, dass die Union gemeinsam mit SPD, Grünen und FDP einen CDU-Parteizögling zum Richter am wichtigsten Gericht der Bundesrepublik ernannte?


Harbarth ist fraglos ein guter Jurist und Rechtsanwalt. Ob er jedoch über die entsprechende Expertise und die gebotene Distanz verfügt, die einem Verfassungsrichter obliegt, ist mehr als fraglich. Denn Harbarth arbeitete nie als Richter. Er wurde erst kurz vor seiner Ernennung zum Honorarprofessor der Universität Heidelberg berufen. Damit sticht Harbarth auch unter seinen derzeitigen Kollegen hervor. Diese verfügen alle über langjährige Erfahrung als Richter oder Professoren an renommierten Universitäten. Harbarth dagegen dürfte für seine treuen Dienste als CDU-Bundestagsabgeordneter belohnt worden sein.


Die Praxis, dass Parteien die Richter des höchsten deutschen Gerichts wählen, muss ohnehin auf den Prüfstand. Denn es besteht ­schlimmstenfalls die Möglichkeit, dass die Unabhängigkeit der Richter nicht gewährleistet wird. Oder – wie im Fall Harbarth – dass parteipolitische Interessen über die Integrität des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden.


Als Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag meine ich: Dieser Dominanz der Parteien muss Einhalt geboten werden, damit unsere Demokratie und unser Bundesverfassungsgericht keinen Vertrauensverlust erleiden! Stephan Harbarth hat nichts an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts verloren.

 
 
 
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