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Bayerns Verfassungsgericht hat in den letzten Tagen und Wochen mehrere Klagen der AfD-Fraktion abgewiesen. Dabei ging es um die Bemühungen der AfD, einen Islam-Unterricht an bayerischen Schulen zu verhindern, das Parlamentarische Kontrollgremium gesetzeskonform zu besetzen und dem zwielichtigen, staatlich finanzierten „Bündnis für Toleranz”, hinsichtlich dessen Aktivitäten nicht einmal die Staatsregierung genau Bescheid weiß, den Geldhahn abzudrehen.

Die Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen die Klagen der AfD, die nun vorliegen, sind abwegig und teilweise abstrus begründet.


Schon in der Vergangenheit kritisierte die AfD die parteinahe Zusammensetzung des Gerichts. Die neuesten falschen Urteile verstärken nun den Eindruck, dass hier politisch und nicht juristisch entschieden wird.


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Im Kampf gegen rechts haben sich die Altparteien den Staat zur Beute gemacht. Sie haben nicht nur an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts einen langjährigen CDU-Abgeordneten und Merkel-Getreuen platziert, sondern auch die Geheimdienste instrumentalisiert, um die patriotische Opposition mit allen Mitteln zu bekämpfen.

Dass der Verfassungsschutz zum Regierungsschutz degeneriert wurde, ist kein Zufall. Das stellt nun auch der Berliner Politikwissenschaftler Dr. Martin Wagener fest, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehrt. In einem bemerkenswerten Beitrag für die jeder AfD-Sympathie unverdächtige Neue Zürcher Zeitung (NZZ) kritisiert der Experte für Internationale und Sicherheitspolitik eine „Kultur der Instrumentalisierung“, die er in den Machenschaft des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht erst seit der Installation des derzeitigen Leiters Thomas Haldenwang feststellt.

Wagener schreibt: „Die Bereitschaft, sich partiell instrumentalisieren zu lassen, hängt mit der rechtlichen Stellung des Präsidenten des BfV zusammen: Er ist politischer Beamter. Damit gehört er zur Gruppe jener Menschen, die gemäss § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 ‚von der Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts‘ jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Warum dies so ist, geht aus § 30 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 hervor. Spitzenbeamte wie der Leiter der Kölner Behörde bekleiden ein Amt, ‚bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen‘.“ Es gehöre demnach gerade nicht zu den vornehmen Aufgaben des BfV-Präsidenten, sich parteipolitisch neutral zu verhalten, so der Politikwissenschaftler auf Abwegen.

Dass der Verfassungsschutz ein Instrument der Regierung ist, um das patriotische Lager zu kriminalisieren, ist kein Geheimnis. Der Einsatz geheimdienstlicher Mittel zu parteipolitischen Zwecken ist jedoch eine große Gefahr für den Rechtsstaat, den die Altparteien tagtäglich ad absurdum führen, und eine Schande für die Demokratie. Dass Prof. Dr. Wagener dieses Problem sachlich und kritisch darstellt, ist zu begrüßen. Seine Reform-Vorschläge machen deutlich, dass es eine Alternative zum Status quo gibt, wie sie auch die bayerische AfD-Fraktion in ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes aufgezeigt hat. Wir werden uns einer weiteren Aushöhlung des Rechtsstaates mit allen demokratischen Mitteln erwehren. Der Staat hat nicht den finanziellen und politischen Interessen der Regierung, sondern ausschließlich dem Volke zu dienen!

 
 
 

LINDAU. Wie die Polizei meldet, wurden zwei junge Männer, die sich gerade auf dem Heimweg von der Insel in ihre Ferienwohnung auf dem Festland befanden, Ziel eines tätlichen Angriffs einer Tätergruppe südländischen Aussehens.

Die beiden jungen Männer, 19 und 20 Jahre alt, wurden bereits auf Höhe Sina-Kinkelin-Platz von drei bislang unbekannten jungen Männern angepöbelt. Es gelang ihnen noch, den dreien bis auf den Bahndamm aus dem Weg zu gehen. Dort wurden sie allerdings von diesen eingeholt. Der eine erhielt von hinten einen Schlag gegen den Kopf, woraufhin er zu Boden ging. Am Boden liegend wurde ihm noch gegen den Kopf getreten. Der andere der beiden erhielt mit einem Gegenstand einen Schlag gegen den Kopf, wodurch er eine Kopfplatzwunde erlitt. Ohne Erfolg griffen die Täter daraufhin noch in die Taschen der beiden, um nach Gegenständen zu suchen. Die beiden jungen Männer konnten das Krankenhaus nach ambulanter Behandlung wieder verlassen. Die drei Täter flüchteten zu Fuß über den Bahndamm Richtung Festland. Die Kripo Lindau hat unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Kempten die Ermittlungen übernommen und sucht dringend Zeugen des Vorfalls.

Die Täter werden wie folgt beschrieben:


Täter 1: etwa 17 Jahre alt, ca.175 cm, dünne Statur, dunkle Hautfarbe, trug ein blaues Kopftuch und eine schwarze Jogginghose. Täter 2: etwa 18 Jahre alt, ca 175 cm, dünne Statur, arabisches Aussehen, trug einen blauen Kapuzenpullover. Täter 3: etwa 17 Jahre alt, ca 185 cm groß, dünne Statur, arabisches Aussehen.

 
 
 
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