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  • tm
  • 18. März 2021
  • 2 Min. Lesezeit

„BayernWlan" zensiert weiterhin Magazine, die kritisch über Söders Corona-Politik berichten. Altparteien lehnen AfD-Antrag ab.

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Der Bayerische Landtag hat einen Antrag der AfD-Fraktion abgelehnt, der ein Ende der Zensur beim BayernWlan fordert.

Bei diesem handelt es sich um ein für alle Bürger frei zugängliches Internetangebot des Freistaates mit über 22.000 Hotspots. Zu den Wlan-Hotspots zählt auch der Bayerische Landtag. Dabei zensiert das BayernWlan allerdings unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Internetauftritte von regierungskritischen Magazinen wie „Compact“ oder „Zuerst!“. Besonders das „Compact“-Magazin berichtet sehr kritisch über Markus Söders Corona-Politik. Einen Antrag der AfD-Fraktion auf Zensurverbot beim BayernWlan lehnten die Altparteien im Februar ab. Begründet wurde dies damit, dass der Freistaat Bayern keinen Einfluss auf das Angebot hätte, denn über den „Jugendschutzfilter“ würde – angeblich ohne Einflussmöglichkeit der Staatsregierung – der Betreiber Vodafone wachen. Die Debatte hatte ursprünglich der AfD-Landtagsabgeordnete Ferdinand Mang mit einer Schriftlichen Anfrage ins Rollen gebracht. Anschließend brachte die AfD-Fraktion den Antrag ein, der im Verfassungsschusses, dem ich, Christoph Maier, angehöre, des Landtags behandelt wurde. Festzuhalten ist: Wenn ein Jugendlicher die Internetseite der linksextremistischen „Roten Hilfe" oder die Antifa-Seite „Indymedia" abrufen will, kann er dies dank der Söder-Regierung kostenlos an über 22.000 Hotspots in Bayern machen. Denn während diese Seiten frei zugänglich sind, fallen regierungskritische, konservative Magazine wie „Compact" oder „Zuerst!" der Zensur des BayernWlan zum Opfer. Eine Zensur findet aber nach dem Grundgesetz nicht statt! Der Staat kann Zensur auch nicht durch eine Flucht ins Privatrecht ermöglichen, indem er sie Privatorganisationen wie Vodafone überlässt. Wenn der Freistaat ein kostenloses Wlan an tausenden Orten in Bayern anbietet, dann muss er auch Sorge dafür tragen, dass dort keine Zensur von regierungskritischem Journalismus stattfindet! Wir fordern die Söder-Regierung daher auf, sich mit Vodafone ins Benehmen zu setzen! Falls Vodafone nicht einlenkt und weiterhin regierungskritische Magazine zensiert, muss Söder die Verträge mit Vodafone kündigen und einen neuen BayernWlan-Betreiber beauftragen! Vodafone wird bei einem entsprechenden Druck nachgeben, dies zeigt auch folgender Fall: Nachdem Vodafone im BayernWlan die Internetseite des linken Lower-Class-Magazins gesperrt hatte, nahmen verschiedene Vertreter des Establishments hieran Anstoß. Daraufhin machte Vodafone das Angebot wieder zugänglich. Wo ein Wille ist, ist anscheinend ein Weg! Stoppt die Zensur!

 
 
 


💥 Briefwahlen können am besten manipuliert und gefälscht werden!


💥 Reine Briefwahlen sind verfassungswidrig! Die Söder-Regierung will aber weitere Schritte in diese Richtung gehen!


💥 Ich konfrontiere einen CSU-Minister damit.


💥 Er legt sich fest, dass "totale Briefwahlen" nicht beabsichtigt und verfassungswidrig seien. Angeblich sollen reine Briefwahlen auf ganz wenige Ausnahmen beschränkt bleiben.


⚠️ Aber es hieß ja auch schon einmal: "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen."


👉🏻 Wir halten auch reine Briefwahlen "ausnahmsweise" für rechtswidrig!

 
 
 

Der Strafrichter am Landgericht Berlin Dr. Pieter Schleiter hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Politik eingereicht. Er sieht die Menschenwürde sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person und den Schutz der Familie verletzt. Dem Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und ihren Ministern wirft er einen vorsätzlichen Verstoß gegen den Amtseid vor.

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Der mutige Richter Pieter Schleiter, der auch Mitbegründer des Netzwerks Kritische Richter und Staatsanwälte ist, hat in seiner mehrere hundert Seiten umfassenden Verfassungsbeschwerde dargelegt, auf welche Weise die Bundesregierung gegen unsere Grundrechte verstößt. Er beanstandet die Missachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips, die sich schon darin zeigt, dass die Regierenden fast nur Virologen als Berater heranziehen und die soziologischen, psychologischen, ökonomischen und juristischen Perspektiven ausblenden. Es ist mehr als zweifelhaft, ob die Regierungsmaßnahmen wirklich dem Gesundheitsschutz dienen, da etwa aus Arbeitsverboten auch Erkrankungen und erhöhte Suizidraten resultieren. Weiterhin sieht Schleiter den Parlamentsvorbehalt verletzt. Gemäß der Wesentlichkeitslehre müssen umfassende Grundrechtseingriffe vom Parlament beschlossen werden. Dabei hat eine konkrete Abwägung zu erfolgen; der Regierung darf nicht einfach eine Blanko-Ermächtigung ausgestellt werden. Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie und kein zentralistischer Staat unter dem Oberkommando einer Kanzlerin und ihrer „Ministerpräsidentenkonferenz". Angesichts dieser Verfassungsverstöße haben die Parlamente nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht einzuschreiten – aber leider kommen nur die AfD-Fraktionen im Bundestag sowie in den Landtagen dieser Verpflichtung nach. Schleiters Auffassung wird durch ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 2. April 2020 gestützt, das zu dem Ergebnis kam, dass die damaligen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes verfassungswidrig waren. Im September haben Staatsrechtsprofessoren in einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags bestätigt, dass die Maßnahmen der Regierung gegen die Verfassung verstoßen. Als AfD-Fraktion teilen wir die Position von Herrn Schleiter und unterstützen seine Verfassungsbeschwerde. Durch das Corona-Regime von Bundes- und Staatsregierung hat sich die 2016 vom damaligen Innenminister Seehofer konstatierte Herrschaft des Unrechts weiter etabliert. Ich fordere die Staatsregierung auf, der Verletzung unserer Verfassung endlich entgegenzutreten! In Deutschland muss das Grundgesetz wieder unbeschränkt gelten.

 
 
 
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