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Eine Schriftliche Anfrage des schwäbischen AfD-Landtagsabgeordneten Christoph Maier an das bayerische Innenministerium belegt, dass ein als „Fanprojekt Augsburg“ getarntes Antifa-Programm seit 2007 mit über einer halben Million Euro durch bayerische Steuermittel gefördert wurde.

Das „Fanprojekt“ steht Augsburgs linksextremistischer Szene nahe und kooperiert mit vom Verfassungsschutz beobachteten Antifa-Organisationen. So organisiert diese Gruppierung, die dem Stadtjugendring Augsburg (SJR) angegliedert ist, seit 2008 gemeinsam mit der linksradikalen Fan-Gruppe „Augusta Unida Antiracista“ unter dem Namen „Copa Augusta Antiracista“ (CAA) eine Reihe von Veranstaltungen, u.a. ein Fußballturnier, Info-Stände, Konzerte und Vorträge. Die CAA hat sich seitdem zu einem wichtigen Anlaufpunkt der schwäbischen Antifa-Szene entwickelt. 2016 war die vom Verfassungsschutz beobachtete VVN-BdA bei einer Veranstaltung der CAA mit einem Infostand vertreten. 2019 trat auch das Szene-Objekt „Die Ganze Bäckerei“, das der Verfassungsschutz als „linksextremistisch genutzt“ bewertet, bei der CAA auf. Die militante und vom Verfassungsschutz beobachtete „Antifa Jugend Augsburg“ war in der Vergangenheit ebenfalls regelmäßig vertreten. Weitere Informationen zur linken Szene in der Region liefert die Studie „‚Allgäu Rechtsaußen‘ und der linke Radikalismus in Schwaben“. Das Geld stammt aus dem bayerischen Staatshaushalt, über den seit vielen Jahren die CSU verfügt. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Christoph Maier, erklärt dazu folgendes: „Die CSU ist für das Erstarken der linksextremen Szene in Bayern hauptverantwortlich. Obwohl sie beteuert, ‚Antifa-Organisationen nicht zu unterstützen‘, hat sich unter ihrer Regierung in Bayern im Antifa-Milieu eine regelrechte Selbstbedienungsmentalität entwickelt. Es ist ein Skandal: Geld, das von den Steuerzahlern erwirtschaftet wird, fließt an zwielichtige ‚Demokratie‘-Projekte und landet bei Antifa-Akteuren. Am Ende dieser intransparenten Fördermittelvergabe stehen militante Linksextremisten, die Polizisten, Patrioten und andere Oppositionelle zu Freiwild erklären und Jagd auf sie machen. Damit muss endlich Schluss sein!“

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Bayerns Verfassungsgericht hat in den letzten Tagen und Wochen mehrere Klagen der AfD-Fraktion abgewiesen. Dabei ging es um die Bemühungen der AfD, einen Islam-Unterricht an bayerischen Schulen zu verhindern, das Parlamentarische Kontrollgremium gesetzeskonform zu besetzen und dem zwielichtigen, staatlich finanzierten „Bündnis für Toleranz”, hinsichtlich dessen Aktivitäten nicht einmal die Staatsregierung genau Bescheid weiß, den Geldhahn abzudrehen.

Die Entscheidungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gegen die Klagen der AfD, die nun vorliegen, sind abwegig und teilweise abstrus begründet.


Schon in der Vergangenheit kritisierte die AfD die parteinahe Zusammensetzung des Gerichts. Die neuesten falschen Urteile verstärken nun den Eindruck, dass hier politisch und nicht juristisch entschieden wird.


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Im Kampf gegen rechts haben sich die Altparteien den Staat zur Beute gemacht. Sie haben nicht nur an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts einen langjährigen CDU-Abgeordneten und Merkel-Getreuen platziert, sondern auch die Geheimdienste instrumentalisiert, um die patriotische Opposition mit allen Mitteln zu bekämpfen.

Dass der Verfassungsschutz zum Regierungsschutz degeneriert wurde, ist kein Zufall. Das stellt nun auch der Berliner Politikwissenschaftler Dr. Martin Wagener fest, der an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lehrt. In einem bemerkenswerten Beitrag für die jeder AfD-Sympathie unverdächtige Neue Zürcher Zeitung (NZZ) kritisiert der Experte für Internationale und Sicherheitspolitik eine „Kultur der Instrumentalisierung“, die er in den Machenschaft des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) nicht erst seit der Installation des derzeitigen Leiters Thomas Haldenwang feststellt.

Wagener schreibt: „Die Bereitschaft, sich partiell instrumentalisieren zu lassen, hängt mit der rechtlichen Stellung des Präsidenten des BfV zusammen: Er ist politischer Beamter. Damit gehört er zur Gruppe jener Menschen, die gemäss § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 ‚von der Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts‘ jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Warum dies so ist, geht aus § 30 Absatz 1 des Beamtenstatusgesetzes vom 17. Juni 2008 hervor. Spitzenbeamte wie der Leiter der Kölner Behörde bekleiden ein Amt, ‚bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen‘.“ Es gehöre demnach gerade nicht zu den vornehmen Aufgaben des BfV-Präsidenten, sich parteipolitisch neutral zu verhalten, so der Politikwissenschaftler auf Abwegen.

Dass der Verfassungsschutz ein Instrument der Regierung ist, um das patriotische Lager zu kriminalisieren, ist kein Geheimnis. Der Einsatz geheimdienstlicher Mittel zu parteipolitischen Zwecken ist jedoch eine große Gefahr für den Rechtsstaat, den die Altparteien tagtäglich ad absurdum führen, und eine Schande für die Demokratie. Dass Prof. Dr. Wagener dieses Problem sachlich und kritisch darstellt, ist zu begrüßen. Seine Reform-Vorschläge machen deutlich, dass es eine Alternative zum Status quo gibt, wie sie auch die bayerische AfD-Fraktion in ihrem Gesetzesentwurf zur Reform des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes aufgezeigt hat. Wir werden uns einer weiteren Aushöhlung des Rechtsstaates mit allen demokratischen Mitteln erwehren. Der Staat hat nicht den finanziellen und politischen Interessen der Regierung, sondern ausschließlich dem Volke zu dienen!

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