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"Ihr scheiß Weiße" eine rechte Straftat?

Staatsregierung schiebt Ausraster einer Afrikanerin Rechten in die Schuhe.


Lindau. Bei einem zivilrechtlichen Streit mit ihrem Vermieter zeigte sich in Lindau Anfang Mai 2019 eine zur Tatzeit 45-jährige Südafrikanerin äußerst aufgebracht, beschimpfte eine hinzugekommene Nachbarin mit diversen Kraftausdrücken und bespuckte eine weitere. Im Zuge der Schimpftiraden fielen mehrfach die Worte „lhr scheiß Weiße“.


In ihrer Antwort auf meine Schriftliche Anfrage gab die Staatsregierung nun an, dass die Tat in der Kriminalstatistik sowohl dem Themenfeld „deutschfeindlich“ zugeordnet wurde als auch dem „Phänomenbereich politisch motivierter Straftaten – rechts“.


Wörtlich heißt es in der Antwort: „Das wesentliche Merkmal einer ‚rechten‘ Ideologie ist die Annahme einer Ungleichheit bzw. Ungleichwertigkeit der Menschen. Insbesondere sind Taten dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnen, wenn Bezüge zu völkischem Nationalismus, Rassismus, Sozialdarwinismus oder Nationalsozialismus ganz oder teilweise ursächlich für die Tatbegehung waren.“


Niemand in der Bevölkerung würde auf die Idee kommen, die Beleidigung „Ihr scheiß Weiße“ aus dem Munde einer Afrikanerin als „rechte Straftat“ anzusehen. Trotzdem wird sie als solche erfasst. Eine angeblich große Gefahr von rechts wird mit Mitteln einer irreführenden Polizeilichen Kriminalstatistik herbeikonstruiert!

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