Ich sage: Keine weiteren Messermorde zulassen! Gefährder sofort abschieben!
Kaufbeuren. Ein angeblich zum Tatzeitpunkt 19-jähriger Syrer stalkte seine Ex-Freundin über E-Mails und soziale Netzwerke, bedrohte sie gar. Deshalb wurde ihm nach dem Gewaltschutzgesetz untersagt, weiter Kontakt mit dem Mädchen aufzunehmen. Der Mann ignorierte die behördliche Auflage, belästigte weiterhin sein Opfer und täuschte gar einen Einbruch in seiner Wohnung vor. Dies sollte die Eltern des Mädchens dazu bewegen, ihn bei sich aufzunehmen. Daraufhin wurde er im Mai 2020 wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz und Vortäuschen einer Straftat zu 80 Sozialstunden verurteilt.
Wie nun die Staatsregierung auf meine Schriftliche Anfrage mitteilt, handelt es sich bei dem Straftäter um einen Asylbewerber.
Auf meine Frage,
Wurde der syrische Straftäter abgeschoben, nachdem er nun rechtskräftig verurteilt wurde und gegen eine Auflage nach dem Gewaltschutzgesetz verstoßen hat?
gab die Regierung lediglich an:
Nach Mitteilung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration ist eine Abschiebung nicht möglich, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen. Im Übrigen besteht ein Abschiebungsstopp nach Syrien.
Das deutsche Asylsystem ist eine Farce! Der überwiegende Teil Syriens ist längst befriedet. Scheinasylanten und kriminelle Ausländer aus Syrien können und müssen selbstverständlich dorthin abgeschoben werden!
Laut Regierung habe die Polizei zum Schutz des Opfers eine sog. Gefährderansprache gehalten. Nach dem Messermord eines Afghanen an seiner Ex-Frau vor wenigen Wochen in Obergünzburg sollten allerdings auch beim letzten Verantwortungsträger die Alarmglocken läuten! Der sicherste Schutz vor Gefährdern ist die sofortige Abschiebung!
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