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Landgericht München: Kooperation zwischen Spahn-Ministerium und Google untersagt!

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Das Münchner Landgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen den Internetkonzern Google erlassen, weil bei diesem ein Verstoß gegen das Kartellrecht festgestellt wurde. Google hatte, wie vom Bundesgesundheitsminister Spahn im November angekündigt, eine Zusammenarbeit mit dessen Ministerium begonnen, um die Suche beim Begriff „Corona“ zu optimieren. Aufgrund dieser Kooperation wurde bei der Eingabe eines entsprechenden Suchbegriffs stets das Portal „gesund.bund.de“ des Gesundheitsministeriums an vorderster Stelle angezeigt. Diese bei Google übliche, intransparente Verknüpfung wurde nun, aufgrund von Spahns Vorankündigung, nach einer Klage des Burda Verlags als rechtswidrig eingestuft. Das brisante Urteil des Münchner Landgerichts ist in zweifacher Hinsicht wegweisend: Einerseits werden die von dem amerikanischen Internet-Monopolisten Google praktizierten Wettbewerbsbeeinträchtigungen durch intransparente Algorithmen entlarvt. Und andererseits wird das Gebaren der Bundesregierung, insbesondere des Pharma-Lobbyisten Jens Spahn, als unlauteres und gesetzeswidriges Handeln verurteilt. Die Bundesregierung benutzt mit Steuermitteln finanzierte scheinbare Informationsplattformen, um mit Hilfe von Google die eigene Politik den Bürgern propagandistisch und manipulativ im Internet als einzige Wahrheit unterzujubeln.

Solche Praktiken sind eines demokratischen Staates und einer demokratischen Regierung nicht würdig. Als AfD wünschen wir uns noch weit mehr Gerichtsurteile, die Bundes- und Staatsregierung auf den Boden unserer Rechtsordnung zurückholen.

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