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„Spontane“ Antifa-Aufmärsche: Wie kann man sich wehren?


Bei patriotischen Demonstrationen unter freiem Himmel rotten sich oft Linksextremisten zusammen und versuchen, die Teilnehmer einzuschüchtern. Oft handelt es sich bei der „Antifa“ um vermummte, schwarzgekleidete Personen, die militant und gewaltaffin auftreten. Muss man sich solche Bedrohungen gefallen lassen?


Grundsätzlich sind Versammlungen bei den Behörden anzumelden. Es sei denn, sie werden spontan durchgeführt. Die Spontaneität darf nicht nur behauptet werden, sondern muss nachweisbar bestehen. Bei tagelanger Organisation im Vorfeld, entsprechenden Aufrufen, aufwendig vorbereiteten Transparenten usw. ist dies offenkundig nicht gegeben. In solchen Fällen verstößt der Antifa-Aufmarsch gegen das Bayerische Versammlungsgesetz und sollte angezeigt werden.


Die Staatsregierung bestätigte diese Rechtsauffassung in der Antwort auf meine Anfrage mit folgenden Worten:


„Für die Beurteilung von Transparenten als Indizien für eine im Vorhinein geplante Versammlung sind neben der Machart derselben unter anderem auch die individuelle Ausrichtung auf die jeweilige Versammlung, die Anzahl der Kundgebungsmittel sowie die zeitliche Komponente der erstmaligen Verwendung im Versammlungsgeschehen vor dem Hintergrund zu bewerten, ob diese spontan hergestellt oder beschafft werden können.“


Für die AfD und alle demokratischen Kritiker der Regierungspolitik ist das eine wichtige Nachricht: Friedliche Bürger müssen sich von der Antifa nicht bedrohen lassen! Setzen Sie sich zur Wehr, indem Sie von Ihren Rechten Gebrauch machen! Sobald Sie den Eindruck haben, dass die Linksextremisten ihren Aufmarsch gründlich vorbereitet haben, erstatten Sie Anzeige!

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