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Verfassungswidrige Mitgliedschaft des Landtags in "Toleranzbündnis". AfD klagt.

Die AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag hat eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen Landtagspräsidentin Ilse Aigner eingereicht. Gegenstand der Klage ist die verfassungswidrige Mitgliedschaft des Landtags im sogenannten “Bündnis für Toleranz”, die von der früheren Landtagspräsidentin Barbara Stamm initiiert wurde.

Die AfD hält diese Mitgliedschaft für rechtswidrig, da es für eine derartige Mitgliedschaft keine Rechtsgrundlage gibt. Jährlich kostet den Landtag und damit den Steuerzahler die Mitgliedschaft im "Bündnis" über 60.000 EUR. Das "Bündnis" beteiligt sich wiederum an zahllosen politischen Initiativen und finanziert diese. Ein solches Vorgehen ist aber verfassungswidrig. Die politische Willensbildung hat nicht aus Richtung des Staates zum Bürger zu fließen, sondern genau umgekehrt!


Gesinnungspolitik darf nicht über die Verfassung gestellt werden!

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